Meine Kalkulation sehe ich als Kostendach, unter dem ein komplettes Dienstleistungspaket für die Planung einer Lackieranlage zusammen gestellt ist.

Zur Kalkulation der maximalen Kostenobergrenze muss ich dabei die für mich ungünstigsten Bedingungen annehmen.

Aber: Nur was und in welchem Umfang aus dem Dienstleistungspaket unter dem Kostendach in Anspruch genommen wird, wird über Aufwand- und Zeitnachweis berechnet.

Die angegebene Kostenobergrenze wird nicht überschritten.

Die Honorarkosten setzen sich zusammen aus:

  • Planungsstunde - Ingeneering
  • Schreib-, PC- und CAD-Arbeiten

Planung und Honorar teilen sich in 4 Blöcke auf:

Unter dem Kostendach und damit in der max. Kostenobergrenze nicht enthalten sind die folgenden Reisekosten, die wir zu unseren Selbstkosten berechnen:

  • Fahrkosten pro gefahrenem km Fahrzeitberechnung mit 75 km Fahrstrecke entsprechen 1 Reisestunde
  • Reisestundensatz
  • Auslösung bei mehr als 4 Std. Abwesenheit
  • Option: Fahrt- und Reisekostenpauschale für An- und Abreise bei ca. 2 x ... km = ... km
  • Übernachtung entsprechend Hotelbeleg, wenn anfallend
  • Zug- und/bzw. Flugkosten entsprechend Beleg, wenn anfallend
  • Reisepauschalen nach Absprache

Planungsstart bzw. Projektaufnahme vor Ort erfolgt 2 bis 4 Wochen nach Auftragserhalt.

Angaben zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Abrechnung erfolgt monatlich. Zahlung innerhalb 10 Tagen rein Netto. An unsere Honorarsätze sehen wir uns bis zum Jahresende gebunden, danach behalten wir uns einen Teuerungszuschlag vor.